Informationen gemäss Artikel 45 des Versicherungsaufsichtgesetz
Seit dem 01. Januar 2006 unterstehen die Versicherungsbroker einer staatlichen Aufsicht.
Sie gründet auf dem Versicherungsaufsichtgesetz (VAG) und enthält unter anderem genau definierte Informationspflichten.
Das vorliegende Dokument enthält die gem. VAG 45 zu deklarierenden Informationen.
Eine Entscheidung mit vielen Vorteilen. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos – wir benötigen einzig von Ihnen ein unterzeichnetes Maklermandat.
Durch dieses Mandat erhalten wir als akkredierter Broker, Zugang zu Ihren Daten bei den Versicherungsgesellschaften und können Sie optimal und natürlich unabhängig betreuen und beraten.